Hannover. „Für die große Mehrheit der Feuerwehrangehörigen in Niedersachsen ist auch knapp drei Monate nach Beginn der ersten Corona-Schutzimpfungen ihr persönlicher Schutz und Beitrag zur Pandemiebekämpfung noch immer in weiter Ferne.
Aktuell sind Feuerwehrangehörige, die nicht im Rettungsdienst tätig sind, in der Priorisierungskategorie 3 eingeordnet. Dieser Umstand wird zunehmend kritisch bewertet, auch aus Sorge um die Angehörigen und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren.
Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen und die kommunalen Spitzenverbände des Landes weisen darauf hin, dass man sich bereits seit dem vergangenen Jahr sehr massiv für eine prioritäre Berücksichtigung der Einsatzkräfte im Feuerwehr- und Rettungsdienst einsetzt.
„Vor allem in der Öffnung der Impfungsmöglichkeit für Betriebs- und Hausärzte sehen wir gemeinsam das große Potential eines rasch umzusetzenden Impfschutzes“, so der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, Karl-Heinz Banse. Zu den Betriebsärzten zählen auch die Arbeitsmediziner, bei denen Feuerwehrangehörige regelmäßig arbeitsmedizinische Untersuchungen etwa für die Atemschutztauglichkeit absolvieren müssen.
Der aktuelle Erlass zur Schutzimpfung für Personen mit hoher Priorität des Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Prio 2) vom 15.03.2021 wird den Vorstellungen der Spitzenverbände für das Brandschutzwesen nicht gerecht. Es wird darauf verwiesen, dass die ehren- und hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehren aufgrund ihrer Aufgaben bei der Impf-Priorisierung dringend eine Einordnung benötigen, die auch der Lebenswirklichkeit entspricht. So lasse sich eine Ansteckung im tagtäglichen Einsatzgeschehen nicht allein durch das Tragen einer FFP2-Maske sowie durch umsichtiges Verhalten verhindern. Das Tragen einer entsprechenden Maske beeinträchtigt die Einsatzkräfte bei der körperlich sehr anstrengenden Arbeit teilweise erheblich. Ein Verrutschen der Maske ist nicht immer gänzlich auszuschließen.
Darüber hinaus tritt eine Diskrepanz bei Einsätzen zur Tragehilfe für den Rettungsdienst auf. Diese sind keine originäre Aufgabe der Feuerwehr; sie wären auch durch Besatzungen anderer Rettungsmittel oder Ordnungsbehörden leistbar. Tragehilfeeinsätze sind stets mit unmittelbarem Patientenkontakt verbunden.
Nachdem nunmehr diverse Berufsgruppen höher priorisiert wurden als Feuerwehrangehörige, ist die Zumutbarkeit von Amtshilfeersuchen für derartig risikobehaftete Rettungsdiensteinsätze an die Freiwilligen Feuerwehren mehr als fraglich.
Weder die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren insgesamt, noch die einzelnen Feuerwehrangehörigen dürfen unnötigen Risiken ausgesetzt werden!
Text: LFV-NDS