Der LFV-Unterarbeitskreis (UAK) „Leistungswettbewerbe“ hat die wesentlichen Grundlagen für die neuen „Bestimmungen für die Durchführung von Leistungsvergleichen der Feuerwehren im Land Niedersachsen“erarbeitet und im Rahmen einer landeszentralen Informationsveranstaltung am 19.08.2017 an der NABK in Celle vorgestellt.
Das Nds. MI hat nunmehr mit Erlass vom 28.03.2018 die „Bestimmungen für die Durchführung von Leistungsvergleichen der Feuerwehren im Land Niedersachsen“ (Ausgabe 01/2018) zur Verwendung bei den Feuerwehren mit sofortiger Wirkung eingeführt.
Den benannten Einführungserlass und die betreffenden Bestimmungen finden Interessierte hier:
Für das Jahr 2018 wird gemäß Ziffer 4.2 der o. a. Bestimmungen folgende Modulzuordnung festgelegt:
Modul A: Löschangriff (Ziffer 5.3 der Bestimmungen)
Modul B: Kuppeln einer Saugleitung (Ziffer 5.1 der Bestimmungen)
Modul C: Maschinistenprüfung (Ziffer 5.2 der Bestimmungen).